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Hier haben Sie die Möglichkeit sich viele Informationen über das Seniorenhaus  herunterzuladen, bspw. zu unseren Pflegesätzen, der Checkliste zum Einzug, aber auch des Transparenzberichtes der Pflegekassen.

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Links

Es gibt viele interessante und informative Seiten im Internet die wirklich praktische Informationen rund um das Thema Altenheim bieten. Wir haben Ihnen hier ein paar zusammengestellt die wir für empfehlenswert halten. Dazu gehören unter anderem

- Datenbanken zu allen deutschen Altenheimen

- eine empfehlenswerte Vollmacht und Patientenverfügung

- interessante Nachschlagewerke, aber auch

- einige unsere Kooperationspartner

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Wissenswertes von A bis Z

Damit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft: Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner und ihre Angehörigen wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für beide Seiten erleichtern.



Anmeldung

Sie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege.

 

Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 06152 - 51 201 oder direkt über unser Kontaktformular.



Pflegegrade

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, hat er aufgrund der gesetzlichen Pflegeversicherung prinzipiell Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Um möglichst jedem Schweregrad und jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Bedürftigkeit ab 1.1.2017 nach Pflegegraden eingeteilt (vorher: Pflegestufen).

 

Pflegegrad I: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Leistung der Pflegekasse zur stationären Pflege: 125 €

(Stand 01.01.2017)

 

Pflegegrad II: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Leistung der Pflegekasse zur stationären Pflege: 770 €

(Stand 01.01.2017)

 

Pflegegrad III: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Leistung der Pflegekasse zur stationären Pflege: 1.262 €

(Stand 01.01.2017)

 

Pflegegrad IV: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Leistung der Pflegekasse zur stationären Pflege: 1.775 €

(Stand 01.01.2017)

 

Pflegegrad V: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Leistung der Pflegekasse zur stationären Pflege: 2.005 €

(Stand 01.01.2017)